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		Was ist Technologiefolgenabschätzung (TA)?Geschichte der TechnikfolgenabschätzungTechnikfolgenabschätzung (TA): Die DefinitionVorgehen und Methodik zur SicherheitsanalyseSicherheitsanalyse für offene Anwendungen 5. Sicherheitsanalyse für offene AnwendungenDie Sicherheitsanalyse hat zum Ziel, möglichst alle
		Ziel- und Nebeneffekte nach ihren Auswirkungen zu untersuchen
		und zu bewerten. Sie wird daher in den folgenden 4 Schritten 
  		vollzogen: 1. SicherheitsaspekteDie genaue Analyse von Sicherheitsaspekten spielt bei der TA
		eine sehr grosse Rolle. Ziel- und Nebeneffekte müssen so
		weit wie möglich bekannt sein. Bei transgenen Pflanzen
		müssen insbesondere Lebensmittelsicherheit (Toxizität
		und Allergizität) sowie Umweltsicherheit in Betracht
		gezogen werden. 2. LebensmittelsicherheitZiel der landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion ist es, gesunde
		Nahrungsmittel in hochwertiger Qualität und ausreichender
		Menge herzustellen. Gemäss dieser Zielsetzung stellen 
  		sich für die Pflanzenzüchtung immer wieder neue
  		Herausforderungen. So hat beispielsweise die Züchtung
  		ertragssicherer Sorten mit Resistenzen gegenüber
  		Krankheiten und Schädlingen sehr an Bedeutung gewonnen. Die Qualität eines Nahrungsmittels wird von
		vielfältigen Einflussgrössen bestimmt. 
  		Quantitative und qualitative Schwankungen in der Zusammensetzung
  		der Inhaltsstoffe beispielsweise können als Ergebnis
  		folgender Einflussgrössen gesehen werden: 
  		der Pflanzenart bzw. der Sorte,der Züchtung,den Stoffwechseleigenschaften der Pflanzen undder landwirtschaftlichen Produktion sowie des
  			Verarbeitungsverfahrens. Die erwähnten Einflussfaktoren sind dafür
		verantwortlich, dass die Zusammensetzung eines Lebensmittels
		keine Konstante ist. Vielmehr bewegen sich die Qualität und 
	  	der damit zusammenhängende Gehalt an Inhaltsstoffen beträchtlich. 
	  	Ein sehr illustratives Beispiel dazu ist die Wetterabhängigkeit des Zuckergehaltes 
	  	und des Auftretens anderer Geschmackstoffe in der Traube. Von ähnlichen, 
	  	umweltbedingten Schwankungen in der Qualität und in der Zusammensetzung 
	  	ist bei andern Lebensmittel auszugehen. Es gestaltet sich relativ schwierig, 
	  	Grenzen für zulässige Konzentrationsbereiche für Inhaltsstoffe 
	  	von Lebensmitteln festzulegen. Auszuschliessen sind gesundheitsschädliche 
	  	Konzentrationen von toxischen Inhaltsstoffen. Dabei ist festzuhalten, dass nicht 
	  	eine absolute Abwesenheit von toxischen Substanzen sicherzustellen ist. Vielmehr 
	  	kann der Gehalt beispielsweise durch Lager- oder Zubereitungsvorschriften auf 
	  	einen tolerierbaren Wert gesenkt werden. Die Sicherheit der Lebensmittel basiert 
	  	denn auch auf dem Konzept, dass von einem Lebensmittel, das unter den vorgesehenen 
	  	Bedingungen konsumiert wird, mit hoher Gewissheit keine Gefahr ausgehen soll. 
	  	Historisch wurden Lebensmittel auf Grund der Erfahrung als sicher betrachtet, 
  		auch wenn sie natürliche toxische Substanzen in nicht schädlichen 
  		Mengen enthielten. Mögliche nachteilige Auswirkungen der erwähnten 
  		Einflussfaktoren auf pflanzliche Lebensmitteln sind in Tabelle 1 zusammengefasst. 
  		Zugleich sind Massnahmen zur Gewährleistung der Unbedenklichkeit aufgeführt. 
   	 Mit dem Einsatz gentechnologischer Methoden in der Pflanzenzüchtung
		hat sich das Interesse der Öffentlichkeit an der Sicherheit von
		Lebensmitteln verstärkt. Gentechnisch veränderte Lebensmiteln
		stossen auf grosse Skepsis und ihre Unbedenklichkeit wird in Frage gestellt,
		obwohl deren Sicherheit im Laufe von behördlichen Bewilligungsverfahren
		eingehend untersucht wird. Obschon die Gentechnologie den
		Rahmen der Möglichkeiten, Pflanzen zu verändern 
  		erweitert hat, kann nicht notwendigerweise abgeleitet werden, dass transgene 
  		Lebensmittel weniger sicher sind, als solche, die mit Hilfe traditioneller Techniken 
  		gezüchtet wurden. Vielmehr trägt die Molekularbiologie zu einer gezielteren 
  		Analyse von Lebensmittel bei und erweitert das Wissen über kritische Vorgänge 
  		in Organismen. Die Bereitstellung sicherer Lebensmittel wird dadurch wesentlich 
  		unterstützt.   Abbildung 1
 Grundsätzlich werden die negativen Auswirkungen von Lebensmitteln
		in zwei Kategorien unterteilt, in toxische und nicht-toxische
		Lebensmittelreaktionen (Abb. 1). Die nicht-toxischen 
  		negativen Auswirkungen werden weiter in Lebensmittelallergien und Lebensmittelintoleranzen 
  		gegliedert. Toxische Lebensmittelauswirkungen 
		betreffen alle exponierten Menschen und beruhen auf Inhaltsstoffen oder Verunreinigungen 
  		aus dem Produktions- oder Verabeitungsverfahren. Nicht-toxische Lebensmittelreaktionen 
  		sind nur für Personen von Bedeutung die eine entsprechende Anfälligkeit 
  		besitzen. Allergie bezeichnet die immunologisch-begründete Reaktion von 
  		Lebensmitteln, während sich Intoleranz auf nicht-immunologische Reaktionen 
  		bezieht (z.B. Lactoseintoleranz). Im Folgenden sollen die Vorgehen zur Gewährleistung 
  		der Sicherheit von transgenen Lebensmitteln bezüglich toxikologischer und 
  		allergenen Substanzen näher erläutert werden.  
	 nach oben 2.1 Toxikologische UnbedenklichkeitFür Lebensmittel 
  		oder Lebensmittelkomponenten aus gentechnisch veränderten Organismen wird 
  		die Sicherheit mit Hilfe der substantiellen Äquivalenz bestimmt. 
  		Die gentechnisch veränderten Lebensmittel werden dabei mit bestehenden 
  		analogen Lebensmitteln verglichen. In den meisten Fällen dienen bekannte 
  		Kulturpflanzen als Empfängerorganismen für die gentechnische Veränderung. 
  		Das Konzept der substantiellen Äquivalenz verwendet demnach bekannte Lebensmittel 
  		als Vergleichsbasis. Bezeichnend ist wiederum, dass keine absolute Äusserung 
  		über die Sicherheit getätigt wird, sondern eine vergleichende Aussage: 
  		das gentechnisch veränderte Lebensmittel ist ebenso sicher wie das 
  		unveränderte Ausgangsprodukt. Die Zusammensetzung 
  		von Lebensmitteln ist meist gut dokumentiert, vor allem über mögliche 
  		toxische Inhaltsstoffe, kritische Nährstoffe (z.B. Vitamine) oder andere 
  		relevante Eigenschaften sind Daten verfügbar. Deshalb können die entsprechenden 
  		Konzentrationen von gentechnisch veränderten Produkten mit diesen verglichen 
  		werden. Für den Nachweis der substantiellen Äquivalenz werden eine 
  		Anzahl besonderer Aspekte verwendet, wie: 
  		Daten über die Zusammensetzung und die Eigenschaften der unveränderten 
    		Organismen,Daten über die eingeführten Gene, deren Produkte
  			und mögliche sekundär Effekte, abgeleitet von
  			Informationen über die Spenderorganismen, die 
    		Transformationstechnik einschliesslich der Vektoren und möglicher Markergene 
    		sowie analytischen Daten über die Genprodukte als Bestandteil des gentechnisch 
    		veränderten Produktes,Daten über das neue Produkt mit den gentechnisch eingeführten
  			Komponenten einschliesslich Konzentration der Genprodukte. Jede klassisch 
  		oder gentechnisch erzeugte Neuzüchtung birgt potentiell das Risiko unerwünschter 
  		biochemischer Veränderungen. Die genomische Variation hat zur Folge, dass 
  		Funktionsabläufe verändert werden, die sich phänotypisch in veränderten 
  		Merkmalsausprägungen äussern. Ob die Anwendung gentechnischer Methoden 
  		zu einer Erhöhung der Wahrscheinlichkeit solcher Effekte führt, wurde 
  		eingehend diskutiert. Zuchtziele der 
  Pflanzenzüchtung stellen sehr komplexe Merkmalskombinationen dar. Es gilt 
  Ertrag, Qualität und Resistenzen in einem Genotyp zu vereinen. Der physiologische 
  und genetische Hintergrund ist zudem nur in Ansätzen bekannt. Im Falle 
  der klassischen Kombinationszüchtung werden komplette Genome verschiedener 
  Ausgangslinien neu kombiniert, in der Hoffnung unter den Kreuzungsprodukten 
  die gewünschte Merkmalskombination selektieren zu können. Im Falle 
  des Gentransfers bei Anwendung gentechnologischer Methoden werden nur die gewünschten 
  Zielgene übertragen bzw. nur bekannte Genprodukte exprimiert. Nur bei dieser 
  Methode ist deshalb eine toxikologische Überprüfung konkret möglich, 
  da diese bekannt sind. Bei transgenen pflanzlichen Lebensmitteln sind die neu 
  eingeführten Proteine im Rahmen von Bewilligungsverfahren auf ihre Toxizität 
  zu überprüfen. Toxikologische Untersuchungen sind vor allem dann angebracht, 
  wenn die neuen Proteine bisher nicht in der Nahrungsmittelkette vorkamen oder 
  pflanzliche Inhaltsstoffe wesentlich in ihrem Gehalt verändert wurden. 
    Zur Überprüfung 
  des toxischen Potentials transgener Genprodukte, verantwortlich beispielweise 
  für Insektenresistenzen, Herbizidtoleranzen und Antibiotika-Resistenzen 
  stehen Standardmethoden zur Verfügung. So werden beispielsweise Verdauungstudien 
  und Fütterungsversuche sowohl mit den isolierten Genprodukten, als auch 
  mit dem gentechnisch veränderten Pflanzenmaterial durchgeführt. Auf 
  dieser Basis sind konkrete Aussagen über die Unbedenklichkeit im Rahmen 
  der üblichen Verzehrsgewohnheiten möglich. Schwierigkeiten ergeben 
  sich erst in der Beurteilung möglicher Langzeitwirkungen einer Aufnahme 
  subtoxischer Mengen des Genproduktes. Die Wirkungen geringer Stoffmengen sind 
  generell schwer zu erfassen, dies gilt auch für die der nicht-transgenen 
  Lebensmittel.   Neben den Gentechnik 
  bezogenen Bedenken dürfen die möglichen negativen Auswirkungen anderer 
  Einflussfaktoren nicht vernachlässigt werden. Sie können ebenfalls 
  Ursache von Gefahrenquellen sein. Die verschiedenen Pflanzenspecies weisen neben 
  den primären Inhaltsstoffen eine bisher noch nicht erfasste Vielfalt an 
  Sekundärstoffen auf. Der evolutionäre Vorteil dieser Inhaltsstoffe 
  muss in der Bildung chemischer Abwehrmechanismen gegenüber fressenden Tieren 
  gesehen werden. So sind eine Reihe von Bitterstoffen bekannt, die toxische oder 
  abwehrende Wirkung gegenüber Bakterien, Pilzen oder Insekten aufweisen. 
  Andere pflanzlichen Verbindungen wirken bei Genuss in geringen Mengen anregend 
  oder sogar gesundheitsfördernd, in höheren Mengen jedoch können 
  nachteilige gesundheitliche oder sogar tödliche Folgen auftreten. Die Unterscheidung 
  in Gift-, Gewürz- und Bitterstoffe gibt diesen Zusammenhang andeutungsweise 
  wieder.   Unerwünschte 
  Bitterstoffe und toxikologisch bedenkliche Inhaltstoffe wurden im Verlauf der 
  Züchtung herausgezüchtet oder durch eine Anpassung der Aufbereitung 
  und der Verzehrsgewohnheiten unschädlich gemacht. Toxikologische Gefährdungen 
  aufgrund der genomischen Variation werden bei den klassischen Züchtungsmethoden 
  aufgrund der langjährigen Erfahrungen mit dem Zuchtmaterial als sehr gering 
  erachtet. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Genprodukte 
  im Einzelnen nicht bekannt sind und Selektionen hauptsächlich über 
  das äussere Erscheinungsbild oder Geschmackstests erfolgen.   Weitere wichtige 
  Gefahrenquellen bezüglich der Unbedenkichkeit von Lebensmitteln ergeben 
  sich aus den Anbautechniken und den Verarbeitungsverfahren. Acker-, Obst und 
  Gemüsepflanzen werden während ihres Wachstums und der späteren 
  Lagerung von zahlreichen pilzlichen oder bakteriellen Krankheiten und Schädlingen 
  befallen. Zusätzlich konkurrieren sie mit Unkräutern um den Standort. 
  Neben Ertragsausfällen treten auch Belastungen mit toxischen Stoffwechselprodukten 
  von pilzlichen Krankheiten (Mykotoxinen) auf. Der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmitteln 
  zur Kontrolle von Unkräutern und Schaderregern stellt in der konventionellen 
  Landwirtschaft eine wichtige Massnahme zur Ertragssicherung dar. Wird auf den 
  Einsatz von Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden wie im Falle des biologischen 
  Landbaus verzichtet, muss mit Ertragsverlusten bis zu Totalausfällen gerechnet 
  werden. Mit der Züchtung krankheits- und schädlingsresistenter, wie 
  herbizidtoleranter Sorten ergeben sich neue Optionen im Pflanzenschutz. Die 
  Einsparung und die Substitution von chemischem Pflanzenschutzmittel ist eine 
  wichtige Zielsetzung. nach oben  2.2 AllergeneDer menschliche 
  Körper kann auf bestimmte Proteine mit einer Unverträglichkeitsreaktion 
  reagieren, bei der das Immunsystem beteiligt ist. Es ist bekannt, dass potentiell 
  fast alle Proteine (Immunoglobin E-vermittelte) Allergien 
  auslösen können. Rund 90 Prozent aller Lebensmittelallergien werden 
  von wenigen Lebensmitteln verursacht (darunter Kuhmilch, Hühnerei, Fisch, 
  Nüsse, Sojabohne, Weizen, Krustaceen). Alle bisher isolierten Allergene 
  sind Proteine, die charakteristische Eigenschaften aufweisen. Allergiker meiden 
  aus Erfahrung diejenigen Nahrungsmittel, die für sie die allergieauslösenden 
  Proteine beinhalten.  
 Mittels der Gentechnik 
  kann die Pflanzenzüchtung nun theoretisch das Erbmaterial der Gesamtheit 
  aller Organismen als Genquelle nutzen. Das Transgen bildet dann im Empfängerorganismus 
  ein Fremdprotein. Auch das Expressionsmuster arteigener Genprodukte kann mittels 
  Gentechnik stark variiert werden. Hier stellt sich die Frage, ob durch die gentechnische 
  Veränderung Allergien zunehmen werden. Für die Beurteilung des Allergie-Risikos 
  gentechnisch veränderter pflanzlicher Lebensmittel ist die Frage nach der 
  Herkunft des Genproduktes entscheidend (Abb. 2). Hier lassen sich 
  prinzipiell folgende Schlussfolgerungen ziehen:  
   
 
   Stammt 
    das Gen aus einem Lebensmittel, so ist aus der Erfahrung bekannt, ob dieses 
    Lebensmittel allergene Wirkung hat oder nicht.
     Ist das 
      Lebensmittel bereits als Allergen bekannt, so sind immunologische Testverfahren 
      verfügbar, um das aus dieser Quelle stammende Genprodukt auf seine 
      allergene Wirkung zu untersuchen. Auf diese Weise kann die Übertragung 
      von Genprodukten mit bekannter allergener Wirkung ausgeschlossen werden. Ist das 
      Lebensmittel, aus welchem das Gen stammt, nicht als Allergen dokumentiert, 
      so kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem zu übertragenen 
      Gen um keines der bekannten Allergene handelt. 
  Sind 
    die Genprodukte vorher nicht Bestandteil der menschlichen Ernährung gewesen, 
    so sind Aussagen über das allergene Potential grundsätzlich schwierig. 
    Das übertragene Genprodukt muss dann mit bekannten Allergenen auf übereinstimmende 
    Eigenschaften verglichen werden. Sequenzhomologien und die Proteinstabilität 
    während der Verdauung und Verarbeitung sind neben Sensibilisierungsversuchen 
    wichtige Prüfkriterien.   Abbildung 2
 Für die bisher 
  zugelassenen transgenen Nutzpflanzen wird nach gegenwärtigem Stand der 
  Kenntnisse kein erhöhtes Risiko für allergische Reaktionen angenommen. 
  Die verwendeten Gene bzw. Genprodukte (Herbizid- und Antibiotikaresistenzen, 
  insektentoxische Proteine aus Bacillus thuringiensis oder virale Hüllproteine) 
  stammen weder aus Quellen mit allergenem Potential, noch hat der Vergleich 
  mit bekannten Allergenen Ähnlichkeiten ergeben. Virale Hüllproteine 
  wurden bereits früher über die Nahrung aufgenommen. Einige pflanzliche 
  Proteine, die für neue Resistenzen interessant wären (u.a. a -Amylase-Inhibitoren, 
  Trypsin-Inhibitoren oder Lektine), weisen Ähnlichkeiten mit bekannten Allergenen 
  auf. Vor der Markteinführung müssen derartig genetisch veränderte 
  Pflanzen auf ihr allergenes Potential untersucht werden.  
 Die Wahrscheinlichkeit 
  unerwarteter Allergien kann bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln 
  dann grösser sein, wenn Genprodukte, die vorher nie Bestandteil der Nahrung 
  waren und deren allergenes Potential nicht dokumentiert ist, übertragen 
  werden. Die gleiche Unsicherheit besteht aber auch bei neu eingeführten 
  nicht-transgenen Nahrungsmitteln. Bei der Zulassung von gentechnisch veränderten 
  Nahrungsmitteln muss das allergene Potential der übertragenen Proteine 
  grundsätzlich untersucht werden. Stellt das Genprodukt des übertragenen 
  Transgens ein Allergen dar oder zeigt es Ähnlichkeiten mit einem solchen, 
  so sollte auf eine Verwendung verzichtetoder eine sorgfältige und durchgängige 
  Deklaration zur Pflicht gemacht werden. nach oben 
 
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