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Technikfolgen Risikoanalyse
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Gesamte Dokumentation:

  1.  Was ist Technologiefolgenabschätzung (TA)?
  2.  Geschichte der Technikfolgenabschätzung
  3.  Technikfolgenabschätzung (TA): Die Definition
  4.  Vorgehen und Methodik zur Sicherheitsanalyse
  5.  Sicherheitsanalyse für offene Anwendungen

4. Vorgehen und Methodik zur Sicherheitsanalyse

Die Sicherheitsanalyse hat zum Ziel, möglichst alle Ziel- und Nebeneffekte nach ihren Auswirkungen zu untersuchen und zu bewerten. Sie wird daher in den folgenden 4 Schritten vollzogen:

1. Identifikation der Gefahrenquellen

Im ausgewählten Untersuchungsbereich werden mittels beschriebener Methoden die möglichen Gefahrenquellen ermittelt. Auch Gefahren, deren Eintretenswahrscheinlichkeit gering ist, oder die nicht grosses Schadensausmass beinhalten, müssen betrachtet werden.

Es muss eine Aufstellung gemacht werden, unter welchen Bedingungen die Gefahren auftreten und welche Bereiche sie betreffen. Gewissen Gefahren beinhalten natürliche Prozesse, die ausgelöstwerden durch die neue Technik, oder sie sind vergleichbar mit diesen. In der Zusammenstellung der Gefahren müssen diese deshalb immer den entsprechenden natürlichen Prozessen gegenübergestellt werden.

2. Gefährdungspotential

Die im vorherigen Kapitel ausgearbeiteten Gefahrenquellen müssen nun genauer betrachtet werden: wie gross ist der zu erwartende Schaden einerseits, wie wahrscheinlich ist das Eintreten des Schadens andererseits. In diesem Schritt wird noch nicht gewertet, d.h., ob das Risiko akzeptierbar ist oder nicht, wird hier noch nicht zur Frage gestellt.

Die Gefahren sollen untereinander verglichen werden, falls einzelne Gefahrenquellen zum selben Schaden führen, muss dies festgehalten werden.

3. Szenarienbildung

Aus den Erkenntnissen der obigen Kapitel werden nun Szenarien gebildet. In das untenstehende Diagramm werden Gefahrenquellen, natürliche Prozesse, die eintreten müssen, damit es zum Schaden kommt, Auswirkungen und Schadensausmasse aufgetragen.

Falls dadurch neue Gefahrenquellen auftauchen, müssen diese wieder nach Schritt 1 und 2 untersucht werden.

Retrospektive Betrachtung Prospektive Betrachtung
Gefahrenquelle
Q1
Q2
.
.
Qn
 
->
->
 
 
->
Natürliche Prozesse
P1
P2
.
.
Pn
 
->
->
 
 
->
Auswirkungen, Gefährdungen
G1
G2
.
.
Gn
 
->
->
 
 
->
Schadenspotential
S1
S2
.
.
Sn

Szenarienbildung durch Entwicklung von Kausalketten zur Beurteilung des Gefährdungspotentials einer möglichen Gefahrenquelle (Qi). Durch die retrospektive Betrachtung unter Einbezug natürlicher Vorgänge (Pi) kann eine vorhandene Gefährdung (Gi) erkannt werden. Zur Beurteilung wird das Schadenspotential (Si) verschiedener Kausalketten in einer prospektiven Analyse verwendet. Dabei wird die Eintretenswahrscheinlichkeit aller Zwischenschritte als 1 angenommen, obwohl diese in Wirklichkeit für jeden Schritt spezifisch ist und sehr klein sein kann.

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4. Risiken-Nutzen-Analyse

Ergibt die Sicherheitsanalyse Gefährdungen mit untolerierbaren Schadenspotentialen, so ist von einer Anwendung der Technik entweder abzusehen oder sie ist hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Eigenschaften zu verbessern. Dies kann bei der Gentechnologie beispielsweise durch biologische Sicherheitsmassnahmen oder durch zusätzliche Auswirkungsforschung erreicht werden. Biologische Sicherheitsmassnahmen beinhalten unter anderem, die gewebe- oder organellspezifische Expression der transferierten Gene, mit dem Ziel, deren Ausbreitung einzuschränken. Auswirkungsforschung ist dort angezeigt, wo bezüglich der Einschätzung möglicher Schadenspotentiale von Eigenschaften transgener Pflanzen Defizite bestehen, die mit gezielten Untersuchungen beseitigt werden können. Im Zentrum der als Folge der Sicherheitsanalyse sich ergebenden Verbesserungsansprüche an den transgenen Organismus steht die Verkleinerung des Schadensausmasses.

Ergibt die Sicherheitsanalyse trotz Verbesserungsmassnahmen eine oder mehrere Gefährdungen, die zu untolerierbaren Schäden führen, so kann die Entscheidungsfindung über die Anwendung einer Technologie mit einer Risiko-Nutzenanalyse weiter vertieft werden. Das von der identifizierten Gefährdung ausgehende Risiko wird dem Nutzen der vorgesehenen Anwendung gegenübergestellt und aufgrund des Vergleichs der Entscheid gefällt. Diese Voraussetzungen machen deutlich, dass eine Risiko-Nutzenanalyse nur fallspezifisch erfolgen und nicht allgemein abgehandelt werden kann. Generell ist jedoch festzustellen, dass bei der Sicherheitsanalyse die Beurteilung des Schadensausmasses im Zentrum steht, während bei der Risikoanalyse Überlegungen zur Eintretenswahrscheinlichkeit vorherrschen. Aufgrund der Eigenschaften von Organismen, beispielsweise dass sie sich vermehren aber auch absterben können, sind bei biologischen Systemen Aussagen über die Eintretenswahrscheinlichkeit eines Ereignisses sehr schwierig. Eine Fülle von Daten sind beispielsweise notwendig um eine verlässliche Wahrscheinlichkeit für den horizontalen Gentransfer von Pflanzen auf Mikroorganismen geben zu können. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Häufigkeit der Entstehung transferierbarer DNA aus Pflanzen, zur Persistenz der DNA im Boden, die Transformationsfrequenz im Boden sowie Wachstums- und Stoffwechselraten unter Umweltbedingungen.

Diese besonderen Umstände haben dazu geführt, dass Entscheide über Freisetzungen auf Basis der Sicherheitsanalyse getroffen werden. Es sollte zur Regel gemacht werden, dass dieses Prinzip auch in Zukunft eingehalten wird. Auf eine Freisetzung, die mit einem durch die Sicherheitsanalyse feststellbaren, signifikanten Schadenspotential behaftet ist, sollte verzichtet werden.

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© Copyright Agency BATS: Contact Legal Advisor: Advokatur Prudentia-Law Date of publishing: 2005-05-10

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